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Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid berechnen

Zustelldatum und Bundesland eingeben. Der Rechner ermittelt das reguläre Ende der Zweiwochenfrist und verschiebt es bei Sonnabend, Sonntag oder einem landesweiten Feiertag automatisch.

Verwenden Sie das Zustelldatum, nicht das Datum oben im Bescheid.

Damit Sonnabende und landesweite Feiertage berücksichtigt werden.

Zustelldatum eingeben

Der Rechner ermittelt das reguläre Fristende nach zwei Wochen.

Wichtig: Der Einspruch muss rechtzeitig bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Einfache E-Mail genügt regelmäßig nicht. Zustellung, Wiedereinsetzung und regionale Feiertage können eine Einzelfallprüfung erfordern.
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Zustellung prüfen

Verwenden Sie das Zustelldatum, nicht das Datum des Bescheids.

2

Frist berechnen

Regelfrist: zwei Wochen nach Zustellung; § 67 OWiG.

3

Eingang sichern

Der Einspruch muss fristgerecht bei der Behörde eingehen.

Was nach der Berechnung wichtig ist

Form und Nachweis

Nutzen Sie einen zulässigen Übermittlungsweg und bewahren Sie einen Versand- bzw. Eingangsbeleg auf. Die Kontaktdaten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Keine Begründung nötig

Der Einspruch kann zunächst fristwahrend eingelegt werden. Ob und wie er später begründet wird, hängt von Akte und Einzelfall ab.

Häufige Fragen zur Einspruchsfrist

Wann beginnt die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid?
Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt?
Reicht eine E-Mail als Einspruch?
Ist das berechnete Datum verbindlich?

Rechtsgrundlagen: § 67 OWiG und § 43 StPO. Quellen geprüft am 6. August 2026.