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Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid berechnen
Zustelldatum und Bundesland eingeben. Der Rechner ermittelt das reguläre Ende der Zweiwochenfrist und verschiebt es bei Sonnabend, Sonntag oder einem landesweiten Feiertag automatisch.
Verwenden Sie das Zustelldatum, nicht das Datum oben im Bescheid.
Damit Sonnabende und landesweite Feiertage berücksichtigt werden.
Zustelldatum eingeben
Der Rechner ermittelt das reguläre Fristende nach zwei Wochen.
Zustellung prüfen
Verwenden Sie das Zustelldatum, nicht das Datum des Bescheids.
Frist berechnen
Regelfrist: zwei Wochen nach Zustellung; § 67 OWiG.
Eingang sichern
Der Einspruch muss fristgerecht bei der Behörde eingehen.
Was nach der Berechnung wichtig ist
Form und Nachweis
Nutzen Sie einen zulässigen Übermittlungsweg und bewahren Sie einen Versand- bzw. Eingangsbeleg auf. Die Kontaktdaten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Keine Begründung nötig
Der Einspruch kann zunächst fristwahrend eingelegt werden. Ob und wie er später begründet wird, hängt von Akte und Einzelfall ab.
Häufige Fragen zur Einspruchsfrist
Wann beginnt die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid?
Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt?
Reicht eine E-Mail als Einspruch?
Ist das berechnete Datum verbindlich?
Rechtsgrundlagen: § 67 OWiG und § 43 StPO. Quellen geprüft am 6. August 2026.