Ratgeber · Stand 6. August 2026
Fahrverbot: Dauer, Beginn und Wiederholungstäter
Ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit dauert grundsätzlich ein bis drei Monate. Wann es angeordnet wird und wann es beginnt, hängt vom Tatbestand und der Vorgeschichte ab.
Dauer
1–3 Monate
Wiederholung
ab 26 km/h
Ersttäter-Regel
bis 4 Monate
Wann droht ein Fahrverbot?
Die BKatV sieht Regelfahrverbote insbesondere bei schwereren Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Alkoholverstößen vor. Bei PKW beginnt das reguläre Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens typischerweise ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts. Daneben kann die Wiederholungstäter-Regel bereits ab 26 km/h relevant werden.
Wiederholungstäter: nicht einfach „zweimal in 12 Monaten“
Maßgeblich ist: Nach einer rechtskräftigen Geldbuße wegen mindestens 26 km/h zu schnell wird innerhalb eines Jahres seit deren Rechtskraft erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen. Dann kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.
Wann beginnt das Fahrverbot?
Im Regelfall wird es nach Rechtskraft wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens nach der gesetzlichen Frist. Wer in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot hatte, kann nach § 25 Absatz 2a StVG ein Zeitfenster von bis zu vier Monaten nach Rechtskraft für den Beginn. Entscheidend ist die Belehrung im Bescheid.
Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen; das Führen erfasster Kraftfahrzeuge ist nur vorübergehend verboten. Beim Fahrerlaubnisentzug erlischt die Fahrerlaubnis und muss nach Ablauf einer möglichen Sperrfrist neu beantragt werden. Das ist rechtlich und praktisch ein großer Unterschied.
Kann man ein Fahrverbot umwandeln?
Nur ausnahmsweise. Es gibt keinen Anspruch auf „Freikaufen“ und keinen festen Umrechnungspreis. Besondere Härten müssen konkret belegt werden; zugleich werden zumutbare Alternativen geprüft.
Voraussetzungen und Alternativen prüfen →