Bußgeldnavi

Vor dem Bußgeldbescheid

Anhörungsbogen nach dem Blitzer: ausfüllen oder nicht?

Die Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. Wichtig ist die Trennung zwischen Pflichtangaben zur Person und einer freiwilligen Aussage zur Sache.

Zur Person

Richtig und vollständig angeben

Unrichtige oder verweigerte Angaben zu den in § 111 OWiG genannten Personalien können selbst eine Ordnungswidrigkeit sein.

Zur Sache

Keine Selbstbelastungspflicht

Als betroffene Person müssen Sie den Tatvorwurf nicht bestätigen oder eine Erklärung abgeben, die Sie selbst belastet.

Diese Angaben sollten Sie zuerst prüfen

Absender

Ist es eine zuständige Behörde und ist das Aktenzeichen plausibel?

Personalien

Name, Geburtsdaten, Anschrift und weitere Pflichtangaben prüfen.

Tatdaten

Ort, Zeit, Fahrzeug und geschilderten Vorwurf vergleichen.

Rolle

Sind Sie als Betroffener oder als Zeuge angeschrieben?

Rückmeldeweg

Nur die im Schreiben genannten sicheren Kontaktwege verwenden.

Unterlagen

Schreiben, Umschlag und eigene Notizen vollständig aufbewahren.

Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid?

SchreibenZweckWichtig
AnhörungsbogenAnhörung des BetroffenenNoch keine förmliche Geldbuße
ZeugenfragebogenFahrer oder Sachverhalt ermittelnZeugenrechte und Näheverhältnis können relevant sein
BußgeldbescheidFörmliche FestsetzungZwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung

Schon ein Bußgeldbescheid?

Dann sind Regelsatz, Kosten und Einspruchsfrist wichtiger als der Anhörungsbogen.

Bescheid-Check starten →

Nur geblitzt worden?

Der Ablauf-Guide zeigt, welche Schreiben typischerweise folgen und welche Daten Sie sichern sollten.

Ablauf nach dem Blitzer →

Häufige Fragen zum Anhörungsbogen

Ist der Anhörungsbogen schon der Bußgeldbescheid?
Muss ich mich zum Tatvorwurf äußern?
Gibt es immer eine gesetzliche 14-Tage-Frist für den Anhörungsbogen?
Muss der Halter automatisch das Bußgeld zahlen?
Rechtsgrundlagen: § 55 OWiG und § 111 OWiG. Quellen geprüft am 6. August 2026.