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Führerschein auf Probe

A-Verstoß in der Probezeit: Folgen, Aufbauseminar und Verlängerung

Nicht jeder Fehler löst sofort dieselbe Maßnahme aus. Entscheidend sind A- oder B-Einstufung, Rechtskraft und die Reihenfolge der bereits durchlaufenen Probezeitstufen.

Kurzantwort

Ein erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen nach rechtskräftiger Entscheidung regelmäßig zur Anordnung eines Aufbauseminars. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

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Die Probezeit-Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge

1

Aufbauseminar + Verlängerung

Ein erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Aufbauseminar wird angeordnet; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

2

Schriftliche Verwarnung

Nach absolviertem Seminar erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.

3

Fahrerlaubnisentziehung

Nach Ablauf der zweimonatigen Beratungsfrist erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Entziehung nach § 2a Abs. 2 StVG.

Typische A-Verstöße

  • • Geschwindigkeit ab 21 km/h zu schnell
  • • Rotlichtverstoß
  • • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • • Bestimmte Vorfahrts-, Überhol- oder Abstandsverstöße

Die konkrete Einstufung richtet sich nach Anlage 12 FeV und dem rechtskräftig festgestellten Tatbestand.

B-Verstöße

Ein einzelner B-Verstoß löst die erste Probezeitmaßnahme regelmäßig noch nicht aus. Zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen werden für die Stufenfolge wie ein A-Verstoß behandelt.

Beispiele können technische Mängel oder bestimmte Verstöße gegen Ladungssicherung und Fahrzeugvorschriften sein. Entscheidend bleibt der konkrete Tatbestand.

Bescheid und bisherigen Stand zusammen prüfen

Der Komplett-Check kombiniert den ausgewählten Verstoß mit Probezeit, Punkten, Fahrverbot, Kosten und Einspruchsfrist — ohne persönliche Daten zu speichern.

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Häufige Fragen zur Probezeit

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?
Was passiert beim ersten A-Verstoß?
Was passiert beim zweiten A-Verstoß?
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Rechtsgrundlagen: § 2a StVG und Anlage 12 FeV. Quellen geprüft am 6. August 2026.