Aufbauseminar + Verlängerung
Ein erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Aufbauseminar wird angeordnet; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Führerschein auf Probe
Nicht jeder Fehler löst sofort dieselbe Maßnahme aus. Entscheidend sind A- oder B-Einstufung, Rechtskraft und die Reihenfolge der bereits durchlaufenen Probezeitstufen.
Ein erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen nach rechtskräftiger Entscheidung regelmäßig zur Anordnung eines Aufbauseminars. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Eigene Folgen im Komplett-Check prüfen →Ein erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Aufbauseminar wird angeordnet; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach absolviertem Seminar erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
Nach Ablauf der zweimonatigen Beratungsfrist erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Entziehung nach § 2a Abs. 2 StVG.
Die konkrete Einstufung richtet sich nach Anlage 12 FeV und dem rechtskräftig festgestellten Tatbestand.
Ein einzelner B-Verstoß löst die erste Probezeitmaßnahme regelmäßig noch nicht aus. Zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen werden für die Stufenfolge wie ein A-Verstoß behandelt.
Beispiele können technische Mängel oder bestimmte Verstöße gegen Ladungssicherung und Fahrzeugvorschriften sein. Entscheidend bleibt der konkrete Tatbestand.
Der Komplett-Check kombiniert den ausgewählten Verstoß mit Probezeit, Punkten, Fahrverbot, Kosten und Einspruchsfrist — ohne persönliche Daten zu speichern.
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