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Einspruch gegen Bußgeldbescheid — So geht's

Ablauf, Zweiwochenfrist, Kostenrisiko und mögliche Prüfpunkte bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Ablauf: Vom Anhörungsbogen bis zum Einspruch

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Anhörungsbogen erhalten

Der Anhörungsbogen informiert über den Vorwurf. Prüfen Sie Personalien und Angaben zur Tat; zur Sache müssen Sie sich nicht selbst belasten.

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Bußgeldbescheid erhalten

Prüfen Sie Zustelldatum, Tatvorwurf, Rechtsfolgen und Rechtsbehelfsbelehrung sorgfältig.

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Einspruch einlegen

Der Einspruch muss regelmäßig binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen.

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Behördliche und gerichtliche Prüfung

Die Behörde prüft den Vorgang erneut. Hält sie am Bescheid fest, kann die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht gelangen.

Kosten eines Einspruchs

Für das Einlegen des Einspruchs bei der Behörde fällt nicht automatisch eine gesonderte Gebühr an. Kosten können jedoch durch anwaltliche Beratung, ein gerichtliches Verfahren oder eine Rücknahme entstehen und hängen vom Einzelfall ab.

Mit Anwalt

abhängig von Auftrag und Vergütung

Mit Rechtsschutzversicherung

Deckung und Selbstbeteiligung prüfen

Mögliche Prüfpunkte

  • Vorwurf, Tatzeit oder Tatort stimmen nicht
  • Fahreridentifizierung ist zweifelhaft
  • Messwert und Toleranzabzug sind unklar
  • Beschilderung oder Anordnung ist zu prüfen
  • Verfahrensakte enthält mögliche Widersprüche

Wichtige Hinweise zum Einspruch

Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht; die Belehrung im Bescheid nennt die zulässigen Wege.

Der Einspruch muss nicht begründet werden. Es reicht ein kurzer Satz wie: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Az], ein.“ Die Begründung kann später nachgereicht werden.

Nimmt die Behörde den Bescheid nach erneuter Prüfung nicht zurück, kann sie die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgeben. Das Gericht ist dabei nicht an die Rechtsfolgen des ursprünglichen Bescheids gebunden.

Eine seriöse Erfolgsquote lässt sich ohne Kenntnis von Bescheid und Akte nicht nennen. Bei Fahrverboten, hohen Geldbußen oder konkreten Zweifeln an Messung und Verfahren kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Einspruch prüfen lassen

Bei offenen Fragen zu Messung, Fahrerfeststellung oder Verfahren kann eine individuelle Prüfung des Bescheids sinnvoll sein.

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