Bußgeldnavi

Handy am Steuer (Radfahrer)

Gering

Benutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer

Bußgeld

55 €

Punkte

0

Fahrverbot

Nein

Probezeit

Probezeit-Verstoss

A-Verstoss

Schwerwiegender Verstoss in der Probezeit.

Mögliche Prüfpunkte

Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom konkreten Bescheid und den Verfahrensakten ab. Die Bußgeldhöhe allein erlaubt keine seriöse Erfolgsprognose.

Je nach Einzelfall können unter anderem diese Punkte geprüft werden:

  • Handy wurde nicht benutzt, nur gehalten
  • Nachweis der Benutzung fehlt
  • Motor war ausgeschaltet
  • Freisprechanlage wurde verwendet

Diese Liste bedeutet nicht, dass im konkreten Fall ein Fehler vorliegt. Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.

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Häufige Fragen

Was kostet Handy am Steuer (Radfahrer)?

Einspruch prüfen lassen

Wenn Sie einen Bescheid im Bereich Handy am Steuer erhalten haben, kann eine individuelle Prüfung offene Fragen zu Messung, Fahrerfeststellung und Verfahren klären.

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Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 1a StVO; § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO