Messwert vorhanden
Modus „Messwert vor Toleranz“ verwenden; der Rechner zieht den Standardwert ab.
Messwert → vorwerfbare Geschwindigkeit
Der Toleranzabzug soll verbleibende Messunsicherheiten berücksichtigen. Geben Sie den amtlichen Messwert ein; der Rechner zeigt den häufigen Standardfall und die vorwerfbare Geschwindigkeit.
Bis einschließlich 100 km/h: 3 km/h. Darüber: 3 % des Messwerts, im Rechner auf volle km/h aufgerundet.
Orientierung für viele standardisierte Messverfahren. Bei Nachfahr-, Video- oder anderen Messungen können abweichende Toleranzen gelten; maßgeblich ist der Bescheid.
Bis 100 km/h
3 km/h
Beispiel: 78 km/h Messwert → 75 km/h vorwerfbar.
Über 100 km/h
3 %
Beispiel im Rechner: 135 km/h × 3 % = 4,05; auf volle km/h aufgerundet 5 km/h Abzug.
Nachfahrmessungen, Videoauswertungen und besondere Messsituationen können mit anderen Sicherheitsabschlägen bewertet werden. Aus dem Gerätetyp allein lässt sich ohne Messunterlagen nicht seriös ableiten, dass der Bescheid falsch ist.
Modus „Messwert vor Toleranz“ verwenden; der Rechner zieht den Standardwert ab.
Steht dort „vorwerfbare Geschwindigkeit“, keinen zweiten Abzug vornehmen.
Ergebnis als Orientierung behandeln und Angaben im Bescheid bzw. der Akte prüfen.