Alkohol am Steuer (ab 1,1 ‰)
SchwerFahren mit 1,1 Promille oder mehr — absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
Straftat — keine feste Regelsatz-Geldbuße
Sanktion
Geld- oder Freiheitsstrafe
Punkte
3
Fahrerlaubnis
regelmäßig Entziehung
Straftat: kein fester Bußgeld-Regelsatz; Geld- oder Freiheitsstrafe, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.
Probezeit
Probezeit-Verstoss
A-VerstossSchwerwiegender Verstoss in der Probezeit.
Mögliche Prüfpunkte
Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom konkreten Bescheid und den Verfahrensakten ab. Die Bußgeldhöhe allein erlaubt keine seriöse Erfolgsprognose.
Je nach Einzelfall können unter anderem diese Punkte geprüft werden:
- Blutprobe fehlerhaft entnommen
- Atemalkoholmessung ungültig
- Zeitabstand zwischen Fahrt und Messung zu groß
- Eichfrist des Messgeräts abgelaufen
Diese Liste bedeutet nicht, dass im konkreten Fall ein Fehler vorliegt. Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
Anwalt für Verkehrsrecht findenHäufige Fragen
Was kostet Alkohol am Steuer (ab 1,1 ‰)?
Einspruch prüfen lassen
Wenn Sie einen Bescheid im Bereich Alkohol am Steuer erhalten haben, kann eine individuelle Prüfung offene Fragen zu Messung, Fahrerfeststellung und Verfahren klären.
Anwalt für Verkehrsrecht findenRechtsgrundlage
§ 316 StGB; §§ 69, 69a StGB