Bußgeldnavi

Alkohol am Steuer (ab 1,1 ‰)

Schwer

Fahren mit 1,1 Promille oder mehr — absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)

Straftat — keine feste Regelsatz-Geldbuße

Sanktion

Geld- oder Freiheitsstrafe

Punkte

3

Fahrerlaubnis

regelmäßig Entziehung

Straftat: kein fester Bußgeld-Regelsatz; Geld- oder Freiheitsstrafe, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Probezeit

Probezeit-Verstoss

A-Verstoss

Schwerwiegender Verstoss in der Probezeit.

Mögliche Prüfpunkte

Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom konkreten Bescheid und den Verfahrensakten ab. Die Bußgeldhöhe allein erlaubt keine seriöse Erfolgsprognose.

Je nach Einzelfall können unter anderem diese Punkte geprüft werden:

  • Blutprobe fehlerhaft entnommen
  • Atemalkoholmessung ungültig
  • Zeitabstand zwischen Fahrt und Messung zu groß
  • Eichfrist des Messgeräts abgelaufen

Diese Liste bedeutet nicht, dass im konkreten Fall ein Fehler vorliegt. Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.

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Häufige Fragen

Was kostet Alkohol am Steuer (ab 1,1 ‰)?

Einspruch prüfen lassen

Wenn Sie einen Bescheid im Bereich Alkohol am Steuer erhalten haben, kann eine individuelle Prüfung offene Fragen zu Messung, Fahrerfeststellung und Verfahren klären.

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Rechtsgrundlage

§ 316 StGB; §§ 69, 69a StGB