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Punktesystem Flensburg — So funktioniert das FAER

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit Punkten.

Punktestufen und Maßnahmen

PunkteStufeMaßnahme
1-3VormerkungKeine Maßnahme
4-5ErmahnungSchriftliche Ermahnung durch das KBA
6-7VerwarnungSchriftliche Verwarnung, freiwilliges Fahreignungsseminar möglich (1 Punkt Abzug)
8EntzugEntziehung der Fahrerlaubnis

Tilgungsfristen — Wann verfallen Punkte?

2.5 Jahre

Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)

Tilgungsfrist: 2,5 Jahre ab Rechtskraft

5 Jahre

Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte)

Tilgungsfrist: 5 Jahre ab Rechtskraft

10 Jahre

Straftaten (2-3 Punkte)

Tilgungsfrist: 10 Jahre ab Rechtskraft

Das Punktesystem — so funktioniert es

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem Punktesystem. Seit der Reform 2014 gibt es maximal 8 Punkte — bei Erreichen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 oder 2 Punkten bewertet, Straftaten mit 2 oder 3 Punkten. Für einfache Verstöße ohne Gefährdung (z.B. Falschparken) gibt es keine Punkte.

Die Tilgung erfolgt nach festen Fristen, die unabhängig voneinander laufen. Ein neuer Verstoß verlängert die Tilgungsfrist bestehender Punkte nicht — jeder Eintrag wird separat behandelt.

Beim Stand von 1-5 Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen — allerdings nur einmal in 5 Jahren.

Punktestand abfragen

Sie können Ihren aktuellen Punktestand beim KBA in Flensburg kostenlos abfragen:

  • Online: Über das Portal des KBA mit neuem Personalausweis (eID-Funktion)
  • Per Post: Schriftlicher Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg
  • Persönlich: Vor Ort beim KBA in Flensburg (mit Personalausweis)