Punktesystem Flensburg — So funktioniert das FAER
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit Punkten.
Punktestufen und Maßnahmen
| Punkte | Stufe | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1-3 | Vormerkung | Keine Maßnahme |
| 4-5 | Ermahnung | Schriftliche Ermahnung durch das KBA |
| 6-7 | Verwarnung | Schriftliche Verwarnung, freiwilliges Fahreignungsseminar möglich (1 Punkt Abzug) |
| 8 | Entzug | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Tilgungsfristen — Wann verfallen Punkte?
2.5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
Tilgungsfrist: 2,5 Jahre ab Rechtskraft
5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte)
Tilgungsfrist: 5 Jahre ab Rechtskraft
10 Jahre
Straftaten (2-3 Punkte)
Tilgungsfrist: 10 Jahre ab Rechtskraft
Das Punktesystem — so funktioniert es
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem Punktesystem. Seit der Reform 2014 gibt es maximal 8 Punkte — bei Erreichen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 oder 2 Punkten bewertet, Straftaten mit 2 oder 3 Punkten. Für einfache Verstöße ohne Gefährdung (z.B. Falschparken) gibt es keine Punkte.
Die Tilgung erfolgt nach festen Fristen, die unabhängig voneinander laufen. Ein neuer Verstoß verlängert die Tilgungsfrist bestehender Punkte nicht — jeder Eintrag wird separat behandelt.
Beim Stand von 1-5 Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen — allerdings nur einmal in 5 Jahren.
Punktestand abfragen
Sie können Ihren aktuellen Punktestand beim KBA in Flensburg kostenlos abfragen:
- Online: Über das Portal des KBA mit neuem Personalausweis (eID-Funktion)
- Per Post: Schriftlicher Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg
- Persönlich: Vor Ort beim KBA in Flensburg (mit Personalausweis)