Bußgeldnavi

Handy am Steuer (Radfahrer)

Gering

Benutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer

Bußgeld

55 €

Punkte

0

Fahrverbot

Nein

Probezeit

Probezeit-Verstoss

A-Verstoss

Schwerwiegender Verstoss in der Probezeit.

Einspruch-Chancen

Erfolgsaussicht:Mittel

Mogliche Einspruchsgrunde:

  • Handy wurde nicht benutzt, nur gehalten
  • Nachweis der Benutzung fehlt
  • Motor war ausgeschaltet
  • Freisprechanlage wurde verwendet
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Häufige Fragen

Was kostet Handy am Steuer (Radfahrer)?

Einspruch prüfen lassen

Viele Bußgeldbescheide im Bereich Handy am Steuer sind fehlerhaft. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 1a StVO; § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO