Handy am Steuer (Radfahrer)
GeringBenutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer
Bußgeld
55 €
Punkte
0
Fahrverbot
Nein
Probezeit
Probezeit-Verstoss
A-VerstossSchwerwiegender Verstoss in der Probezeit.
Einspruch-Chancen
Erfolgsaussicht:Mittel
Mogliche Einspruchsgrunde:
- Handy wurde nicht benutzt, nur gehalten
- Nachweis der Benutzung fehlt
- Motor war ausgeschaltet
- Freisprechanlage wurde verwendet
Häufige Fragen
Was kostet Handy am Steuer (Radfahrer)?
Einspruch prüfen lassen
Viele Bußgeldbescheide im Bereich Handy am Steuer sind fehlerhaft. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Anwalt für Verkehrsrecht findenRechtsgrundlage
§ 23 Abs. 1a StVO; § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO