Bußgeldnavi

Handy am Steuer mit Sachbeschädigung

Sehr schwer

Benutzung des Handys mit Verursachung einer Sachbeschädigung

Bußgeld

200 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat

Probezeit

Probezeit-Verstoss

A-Verstoss

Schwerwiegender Verstoss in der Probezeit.

Einspruch-Chancen

Erfolgsaussicht:Mittel

Mogliche Einspruchsgrunde:

  • Handy wurde nicht benutzt, nur gehalten
  • Nachweis der Benutzung fehlt
  • Motor war ausgeschaltet
  • Freisprechanlage wurde verwendet
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Häufige Fragen

Was kostet Handy am Steuer mit Sachbeschädigung?

Einspruch prüfen lassen

Viele Bußgeldbescheide im Bereich Handy am Steuer sind fehlerhaft. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 1a StVO; § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO