Bußgeldnavi

Alkohol am Steuer (ab 1,1 ‰)

Sehr schwer

Fahren mit 1,1 Promille oder mehr — absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)

Bußgeld

0 €

Punkte

3

Fahrverbot

6 Monate

Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und MPU.

Probezeit

Probezeit-Verstoss

A-Verstoss

Schwerwiegender Verstoss in der Probezeit.

Einspruch-Chancen

Erfolgsaussicht:Mittel

Mogliche Einspruchsgrunde:

  • Blutprobe fehlerhaft entnommen
  • Atemalkoholmessung ungültig
  • Zeitabstand zwischen Fahrt und Messung zu groß
  • Eichfrist des Messgeräts abgelaufen
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Häufige Fragen

Was kostet Alkohol am Steuer (ab 1,1 ‰)?

Einspruch prüfen lassen

Viele Bußgeldbescheide im Bereich Alkohol am Steuer sind fehlerhaft. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Rechtsgrundlage

§ 24a StVG; § 316 StGB